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   VG Aachen, 30.05.2011 - 4 K 1265/09   

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https://dejure.org/2011,69226
VG Aachen, 30.05.2011 - 4 K 1265/09 (https://dejure.org/2011,69226)
VG Aachen, Entscheidung vom 30.05.2011 - 4 K 1265/09 (https://dejure.org/2011,69226)
VG Aachen, Entscheidung vom 30. Mai 2011 - 4 K 1265/09 (https://dejure.org/2011,69226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung der unterrichtspraktischen Prüfung im Fach "Deutsch" i.R.d. Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe durch das Landesprüfungsamt für die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Aachen, 30.05.2011 - 4 K 627/10
    Auszug aus VG Aachen, 30.05.2011 - 4 K 1265/09
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten 4 K 1265/09 und 4 K 627/10 und der in diesen Verfahren von dem beklagten Land vorgelegten Verwaltungsvorgänge.

    Dass die Kammer im Verfahren 4 K 627/10 den Bescheid des Prüfungsamtes vom 28. September 2009 aufgehoben und das beklagte Land verpflichtet hat, die Klägerin erneut an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen zu lassen, steht einem Rechtsschutzbedürfnis bereits deshalb nicht entgegen, weil dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

    Dass dies das beklagte Land nicht anders sieht, zeigt im Übrigen dessen Vortrag im Verfahren 4 K 627/10, wo es wörtlich ausgeführt hat, es sei anzumerken, dass Defizite in den unterrichtspraktischen Prüfungen nicht dadurch kompensiert werden können, dass die Planung des jeweiligen Unterrichts das Auftreten derartiger Defizite nicht vorsehe.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2010 - 14 A 847/09

    Täuschungsversuch i.R.d. Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Diplomarbeit

    Auszug aus VG Aachen, 30.05.2011 - 4 K 1265/09
    Die fehlende Kennzeichnung stellt eine Täuschungshandlung im Sinne des § 40 OVP dar, weil dadurch bei den Prüfern ein Irrtum über die Urheberschaft der geistigen Leistung erregt wird, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 12. August 2010 - 14 A 847/09, juris Rdnr. 16; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. August 2004 - 7 CE 04.2058 -, juris Rdnr. 18; Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 15. April 2009 - 12 A 319/08 -, juris Rdnr. 22 ff. Wegen der weiteren Einzelheiten der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 40 Abs. 1 OVG sieht das Gericht von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab und nimmt gemäß § 117 Abs. 5 VwGO Bezug auf die insoweit zutreffende Begründung des Widerspruchbescheides.

    Maßgeblich für die Angemessenheit der aus einem Täuschungsversuch resultierenden Sanktion sind die Erheblichkeit oder Intensität der Täuschungshandlung, der Grad der Verletzung der "Spielregeln des Wettbewerbs", das Maß der Beeinträchtigung der Chancengleichheit mit anderen Prüflingen und der Grad des Verschuldens, vgl. Niehues/Fischer, Prüfungsrecht 5. Auflage 2010, Rdnr. 240; OVG NRW, Beschlüsse vom 14. Dezember 2009 - 14 E 1349/09 -, juris Rdnr. 5 ff, und vom 12. August 2010 - 14 A 847/09 -, juris Rdnr. 20. Bei den Sanktionsmöglichkeiten des § 40 Abs. 3 Buchstaben a bis c OVP geht die Kammer davon aus, dass diese nach ihrem Schweregrad geordnet sind und demnach das Prüfungsamt im vorliegenden Fall eine Sanktion im mittleren Bereich gewählt hat.

  • VG Berlin, 15.04.2009 - 12 A 319.08

    Prüfungsrecht: Täuschung durch Nichtzitieren einer "Zwischenquelle" in einer

    Auszug aus VG Aachen, 30.05.2011 - 4 K 1265/09
    Die fehlende Kennzeichnung stellt eine Täuschungshandlung im Sinne des § 40 OVP dar, weil dadurch bei den Prüfern ein Irrtum über die Urheberschaft der geistigen Leistung erregt wird, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 12. August 2010 - 14 A 847/09, juris Rdnr. 16; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. August 2004 - 7 CE 04.2058 -, juris Rdnr. 18; Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 15. April 2009 - 12 A 319/08 -, juris Rdnr. 22 ff. Wegen der weiteren Einzelheiten der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 40 Abs. 1 OVG sieht das Gericht von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab und nimmt gemäß § 117 Abs. 5 VwGO Bezug auf die insoweit zutreffende Begründung des Widerspruchbescheides.
  • VGH Bayern, 19.08.2004 - 7 CE 04.2058

    Anspruch auf vorläufige Aushändigung eines Zeugnisses der Allgemeinen

    Auszug aus VG Aachen, 30.05.2011 - 4 K 1265/09
    Die fehlende Kennzeichnung stellt eine Täuschungshandlung im Sinne des § 40 OVP dar, weil dadurch bei den Prüfern ein Irrtum über die Urheberschaft der geistigen Leistung erregt wird, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 12. August 2010 - 14 A 847/09, juris Rdnr. 16; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. August 2004 - 7 CE 04.2058 -, juris Rdnr. 18; Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 15. April 2009 - 12 A 319/08 -, juris Rdnr. 22 ff. Wegen der weiteren Einzelheiten der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 40 Abs. 1 OVG sieht das Gericht von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab und nimmt gemäß § 117 Abs. 5 VwGO Bezug auf die insoweit zutreffende Begründung des Widerspruchbescheides.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2009 - 14 E 1349/09

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Aachen, 30.05.2011 - 4 K 1265/09
    Maßgeblich für die Angemessenheit der aus einem Täuschungsversuch resultierenden Sanktion sind die Erheblichkeit oder Intensität der Täuschungshandlung, der Grad der Verletzung der "Spielregeln des Wettbewerbs", das Maß der Beeinträchtigung der Chancengleichheit mit anderen Prüflingen und der Grad des Verschuldens, vgl. Niehues/Fischer, Prüfungsrecht 5. Auflage 2010, Rdnr. 240; OVG NRW, Beschlüsse vom 14. Dezember 2009 - 14 E 1349/09 -, juris Rdnr. 5 ff, und vom 12. August 2010 - 14 A 847/09 -, juris Rdnr. 20. Bei den Sanktionsmöglichkeiten des § 40 Abs. 3 Buchstaben a bis c OVP geht die Kammer davon aus, dass diese nach ihrem Schweregrad geordnet sind und demnach das Prüfungsamt im vorliegenden Fall eine Sanktion im mittleren Bereich gewählt hat.
  • VG Aachen, 30.05.2011 - 4 K 627/10

    Kurze Bemessung des festgesetzten Vorbereitungsdienstes und Einfluss auf das

    Diesen Bescheid und den hierzu ergangenen Widerspruchsbescheid hat die Kammer im Verfahren 4 K 1265/09 mit Urteil vom heutigen Tage aufgehoben und das beklagte Land zur Neubescheidung verpflichtet.

    Das Gleiche gelte für den Zeitraum von sieben Wochenstunden bei den Studienseminaren in § 10 OVP Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten 4 K 1265/09 und 4 K 627/10, der in diesen Verfahren von dem beklagten Land vorgelegten Verwaltungsvorgänge und der beigezogenen Verfahrensakte 2 L 952/09 VG Düsseldorf.

    Dass die Kammer im Verfahren 4 K 1265/09 den Bescheid des Prüfungsamtes vom 5. Januar 2009 aufgehoben hat, steht einem Rechtsschutzbedürfnis nicht entgegen, denn dieses Urteil ist nicht rechtskräftig und eine Neubescheidung ist noch nicht erfolgt.

  • VG Düsseldorf, 30.10.2018 - 2 K 2519/18
    35, 41; VG Aachen, Urteil vom 30. Mai 2011 - 4 K 1265/09 -, juris, Rnrn.
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